Funktionsweise und Prinzipien der eingetragene Genossenschaft (eG)
Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine juristische Person und im Sinne des Handelsrechts Kaufmann.
Bei einer eG ist die Haftung für getätigte Geschäfte der eG auf das Vermögen der eG beschränkt. Die Mitglieder haften also nicht mit ihrem Privatvermögen.
Jede eingetragene Genossenschaft muss sich eine Satzung geben.
Kennzeichnend für eingetragene Genossenschaften sind die sogenannten „S-Prinzipien“: Selbstverantwortung, Selbsthilfe und Selbstverwaltung. Das Identitätsprinzip drückt die Identität von Entscheidungsträger, Kapitalgeber und Geschäftspartner aus.
Die Mitglieder wählen aus ihren Reihen den Aufsichtsrat, der Aufsichtsrat ernennt den Vorstand. Alle Entscheidungsträger sind selbst Mitglied der Genossenschaft. Sie haben wie alle anderen Mitglieder auch Geschäftsanteile erworben und haben demzufolge ein Interesse am wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft.
Jede Genossenschaft muss zur Kontrolle und Aufsicht kostenpflichtiges Mitglied in einem Prüfungsverband sein. Die NaturEnergie Fläming ist Mitglied des Genossenschaftsverbands eV. in Hannover.